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Glasfasernetz als BgA

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Hubertaxlex-SRa 2021/12taxlex-SRa 2021, 40 Heft 1 v. 26.1.2021

Der Betrieb eines Glasfasernetzes durch eine Gemeinde ist ein Betrieb gewerblicher Art, der zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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