Der Betrieb eines Glasfasernetzes durch eine Gemeinde ist ein Betrieb gewerblicher Art, der zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Der Betrieb eines Glasfasernetzes durch eine Gemeinde ist ein Betrieb gewerblicher Art, der zum Vorsteuerabzug berechtigt.
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