Gemäß BFH 5. 9. 2006, VI R 65/03, tritt bei Incentive-Reisen das Eigeninteresse der Arbeitnehmer an der Teilnahme des touristischen Programms in den Hintergrund. Dies ist der Fall, wenn die Reisen (Lissabon, Oman, Nizza) im weitaus überwiegenden Ausmaß der Gewinnung von neuen Teampartnern und der Schulung von aktiven Teammitgliedern dienen und es "touristische Ziele" lediglich an den Randzeiten der Tage gegeben hat.

