Die Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft aus Haftungsgründen für die Erbringung von Dienstleistungen (Planung und Errichtung eines Mobilfunknetzes in Österreich) ist steuerlich grundsätzlich anzuerkennen, da die Gesellschaft eine wirtschaftliche Funktion hat.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

