Die absolute Geringfügigkeit für Ermessensentscheidungen (zB Wiederaufnahme) liegt bei Euro 700,-.
Übersteigt die zu korrigierende Abgabe diesen Betrag, dann braucht die relative Geringfügigkeit (Verhältnis des Korrekturbetrags zur gesamten Abgabe) nicht mehr geprüft werden.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

