Bei einer Betriebsveräußerung ist der vereinbarte Veräußerungserlös (Euro 168.000,-) steuerpflichtig.
Eine Uneinbringlichkeit bzw nachträgliche Reduktion wegen Insolvenz (Euro 140.000,-) ist erst in den .
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

