Der Verkauf von geerbten Grundstücken durch einen gemeinnützigen Verein (Kinderfürsorge) unterliegt der Immo-ESt (Abgeltungswirkung), da die Geldbeschaffung für begünstigte Zwecke kein unentbehrlicher Hilfsbetrieb ist.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

