Für Umsatzsteuerrückforderungen eines Steuerpflichtigen (zB aufgrund eines Vorsteuerüberschusses), die vom Finanzamt erst nach Durchführung von Prüfungsmaßnahmen zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt anerkannt werden, besteht ein Recht auf
Nach Ansicht des VwGH ist in analoger Anwendung bestehender Vorschriften der BAO ein Zinssatz von zwei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

