Wegen Vorsteuerbetrug aberkannte Vorsteuerabzüge können auch nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn der Rechnungsempfänger Kenntnis von der Umsatzsteuerhinterziehung des Rechnungsausstellers hat.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

