Eine Teilwertabschreibung für eine Beteiligung erfordert eine Unternehmensbewertung nach wissenschaftlich anerkannten Methoden.
Dies erfordert nicht unbedingt eine "vollumfängliche Anwendung des Fachgutachtens KFS/BW1".
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

