Ein bei einer Grundstücksübertragung vorbehaltenes Wohnrecht ist für GrESt-Zwecke mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsorts gem § 17 Abs 2 BewG zu bewerten.
Für Wohnungen zwischen 30 und 130 m2 können dazu die "Richtwerte"
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

