Die Gebührenbefreiung für die Vermietung von Gebäuden, die Wohnzwecken dienen, ist eine sachliche Begünstigung. Es ist nicht erforderlich, dass der Mieter selbst in dem Gebäude wohnt.
Daher fällt auch die Vermietung eines Seniorenwohnheims an den Betreiber unter die Gebührenbefreiung, da das Gebäude überwiegend

