Eine Aktensicht ist grundsätzlich auch in einem abgeschlossenen Finanzstrafverfahren möglich. Es muss jedoch ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Eine Aktensicht ist grundsätzlich auch in einem abgeschlossenen Finanzstrafverfahren möglich. Es muss jedoch ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
