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Einbringungsstichtag und Übergangsgewinn

Steuer-RadarUmgründungenAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2020/81taxlex-SRa 2020, 214 Heft 6 v. 10.6.2020

Bei Einbringung von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern (häufig Freiberufler) empfiehlt sich der Einbringungsstichtag 1. 1. (statt 31. 12.), da dann der Übergangsgewinn erst ein Jahr später versteuert werden muss.

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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