Bei Einbringung von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern (häufig Freiberufler) empfiehlt sich der Einbringungsstichtag 1. 1. (statt 31. 12.), da dann der Übergangsgewinn erst ein Jahr später versteuert werden muss.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

