Übernimmt ein Steuerpflichtiger die Kosten der (nicht durch das Pflegegeld abgedeckten) Heimunterbringung seines Vaters (rd Euro 25.000,-), so kann er nur die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung absetzen, die ihm aufgrund seiner gesetzlichen .
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

