Die Grundbuchseintragungsgebühr bemisst sich bei Übertragungen im Familienkreis, zwischen Gesellschaft und Gesellschafter und bei Umgründungen vom dreifachen Einheitswert max von 30 % des Werts des einzutragenden Rechts.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

