vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unrichtige Selbstberechnung des Notars

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2020/35taxlex-SRa 2020, 98 Heft 3 v. 11.3.2020

Hat ein Notar die ImmoESt für eine Grundstücksveräußerung irrtümlich mit 15 % statt mit 3,5 % selbstberechnet (da er übersehen hat, dass das Grundstück vor 1987 bereits einmal als Bauland gewidmet gewesen war), so ist eine Korrektur der Steuer nicht durch eine Berichtigung der Selbstberechnung (§ 201 BAO), sondern nur im Rahmen der Jahres-Einkommensteuerveranlagung

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!