Mieterinvestitionen sind (analog) nach den Grundsätzen der §§ 7 und 8 EStG "wie" wirtschaftliches Eigentum abzuschreiben. Tatsächliches wirtschaftliches Eigentum des Mieters ist daher nicht erforderlich.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

