Wird ein ursprünglich für den gewerblichen Grundstückshandel angeschafftes Einfamilienhaus schon ab dem nächsten Jahr durch den Gesellschafter für Wohnzwecke privat genutzt und ist diese Nutzung nicht bloß kurzfristig (2,5 Jahre), so liegt mit Beginn der Privatnutzung bereits eine Entnahme
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

