Die Forschungsprämie ist eine negative Abgabe.
Die fünfjährige Verjährung für eine Änderung der Abgabe (Festsetzung mit 0) beginnt gem § 208 Abs 1 lit a BAO mit Ablauf des Jahres, in dem der negative Abgabenanspruch entstanden ist, somit mit der Geltendmachung

