Der gutachterliche Mittelwert zwischen Sachwert und Ertragswert eines Mietobjektes ist nicht als fiktive Anschaffungskosten anzuerkennen. Stattdessen ist nur der Ertragswert anzusetzen.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Der gutachterliche Mittelwert zwischen Sachwert und Ertragswert eines Mietobjektes ist nicht als fiktive Anschaffungskosten anzuerkennen. Stattdessen ist nur der Ertragswert anzusetzen.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
