Die Rückabwicklung eines Grundstückskaufs im Jänner ist trotz zeitnahem neuerlichen Verkauf im Mai grunderwerbsteuerlich anzuerkennen, wenn der erste Käufer keinen Einfluss auf die Auswahl des neuen Käufers hatte.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

