An den ehemaligen Arbeitgeber rückzuzahlende Fortbildungskosten (rd Euro 40.000,-) sind auch dann abzugsfähige Werbungskosten, wenn diese Rückzahlung vom neuen Arbeitgeber ersetzt wird (lohnsteuerpflichtig).
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

