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Rückzahlung von Fortbildungskosten

Steuer-RadarAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2020/177taxlex-SRa 2020, 385 Heft 12 v. 16.12.2020

An den ehemaligen Arbeitgeber rückzuzahlende Fortbildungskosten (rd Euro 40.000,-) sind auch dann abzugsfähige Werbungskosten, wenn diese Rückzahlung vom neuen Arbeitgeber ersetzt wird (lohnsteuerpflichtig).

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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