Die Übergabe eines Kleingartenhauses gegen Aufwandersatz an den Nachpächter stellt den Verkauf eines Superädifikats gem § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG iVm § 2 Abs 2 Z 2 GrEStG dar. Falls es kein Superädifikat wäre, würde § 1 Abs 2 GrEStG erfüllt werden und ebenfalls Grunderwerbsteuer anfallen.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

