Die Verpflichtung des Bestandnehmers, bei vorzeitiger Vertragsauflösung (wegen eines Fehlverhaltens des Bestandnehmers) den Barwert der künftigen Leasingraten als "verschuldensunabhängigen pauschalierten Schadenersatz" zu zahlen, stellt einen nicht gebührenpflichtigen Schadenersatz und kein zusätzliches Entgelt
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

