Eine einvernehmliche Aufhebung eines Grundstückskaufvertrags (nach Ablauf von vier Jahren) ist als Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs wegen Nichterfüllung des Vertrags zu beurteilen, wenn Hintergrund die unvollständige Kaufpreisentrichtung gewesen ist.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

