Vorbereitungskurse für den Aufnahmetest zum Medizinstudium sind noch keine eigenständige Berufsausbildung gem § 2 Abs 1 lit b FLAG und begründen damit keinen Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

