Die Grundstücksfläche, die für einen Hauptwohnsitz "üblicherweise als Bauplatz erforderlich ist", ist im konkreten Fall unter Bedachtnahme der örtlichen Gegebenheiten (örtliches Umfeld der streitgegenständlichen Liegenschaft) festzustellen.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

