Die Duldung einer Windkraftanlage auf einem Grundstück stellt einen Dienstbarkeitsvertrag und keinen Bestandsvertrag dar. Sie unterliegt daher der 2%igen Dienstbarkeitsgebühr.
Die Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung von Grundstücken ist nicht
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

