Ein niedrigerer gemeiner Grundstückswert (im Vergleich zur Pauschalwertmethode) kann durch Gutachten nachgewiesen werden.
Das Gutachten eines gerichtlich beeideten Immobiliensachverständigen hat die widerlegbare Vermutung
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

