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Niedrigerer gemeiner Wert

Steuer-RadarGebühren & VerkehrsteuerAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2019/94taxlex-SRa 2019, 189 Heft 6 v. 14.6.2019

Ein niedrigerer gemeiner Grundstückswert (im Vergleich zur Pauschalwertmethode) kann durch Gutachten nachgewiesen werden.

Das Gutachten eines gerichtlich beeideten Immobiliensachverständigen hat die widerlegbare Vermutung

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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