Bei Einräumung eines Baurechts für 65 Jahren gegen einen symbolischen Baurechtszins von Euro 1,- ist die GrESt jedenfalls vom Grundstückswert des Baurechts zu bemessen.
Der Grundstückswert des Baurechts ist gem VwGH v 11.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

