Wurde einer Produktmanagerin von ihrem Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt und bestand ihre Tätigkeit zu einem Großteil aus Arbeiten, die typischerweise in einem Arbeitszimmer durchgeführt werden (zB Abhalten von Telefonkonferenzen, Erstellen von Unterlagen, Literaturstudium), sind die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abzugsfähig
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

