Die Schenkung (eines Bauernhofs) unter Vorbehalt eines Fruchtgenussrechts (an der im Kellergeschoß zu errichtenden Wohnung) ist kein Leistungsaustausch, ebenso wenig die unentgeltliche Zuwendung
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

