Verkauft ein Miteigentümer seine Haushälfte an den anderen Miteigentümer (früherer Lebensgefährte), so
steht für den Gebäudeanteil die Herstellerbefreiung zu und
liegt für den Grundanteil kein Veräußerungsgewinn vor, da die lokalen Grundstückspreise zwischen seinerzeitigem Kauf (2009: Euro 29/m2) und nunmehrigem Weiterverkauf (2012: Euro 21 - 27/m2

