Tätigt die (einzige) Angestellte einer Einzelhändlerin im Einvernehmen mit dieser Schwarzverkäufe (Verkäufe ohne Rechnung) und trägt sie diese in einem "inoffiziellen Kassabuch" ein, so ist die Angestellte Beitragstäterin
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

