Die Schenkung der Gesamtliegenschaft an die Tochter und die anschließende hälftige Weiterschenkung durch die Tochter an ihren Lebensgefährten ist kein unangemessener Vorgang, auch wenn dadurch ein niedrigerer Steuersatz erreicht wird.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

