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Doppelhaushalt wegen Pflege

Steuer-RadarErtragsteuerAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2019/34taxlex-SRa 2019, 88 Heft 3 v. 13.3.2019

Ein Doppelhaushalt wegen notwendiger Pflege der Mutter der Ehefrau ist anzuerkennen. Die Aufwendungen von Euro 3.000,- für den zusätzlichen Wohnsitz am Beschäftigungsort (500 km entfernt vom Wohnsitz der Mutter und Ehefrau) sind daher steuerliche Werbungskosten.

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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