Ein Doppelhaushalt wegen notwendiger Pflege der Mutter der Ehefrau ist anzuerkennen. Die Aufwendungen von Euro 3.000,- für den zusätzlichen Wohnsitz am Beschäftigungsort (500 km entfernt vom Wohnsitz der Mutter und Ehefrau) sind daher steuerliche Werbungskosten.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

