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Stiftungswiderruf

Steuer-RadarErtragsteuerAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2019/37taxlex-SRa 2019, 89 Heft 3 v. 13.3.2019

Der Zeitpunkt des KESt-Abzugs bestimmt sich nach der tatsächlichen Vermögensübertragung an die Stifterin.

Die Bewertung der Letztzuwendung erfolgt mit den fiktiven Anschaffungskosten, wobei Fruchtgenussbelastungen abzuziehen sind.

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