Wurde bereits im Liegenschaftskaufvertrag die Ablösemöglichkeit für ein zunächst dem Verkäufer vorbehaltenes Wohnrecht geregelt, so stellt die spätere Wohnrechtsablöse einen Kaufpreis für die Liegenschaft und keine selbstständigen Einkünfte gem § 29 EStG dar.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

