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Pilotenschein eines Rechtsanwalts

Steuer-RadarErtragsteuerAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2019/2taxlex-SRa 2019, 30 Heft 1 v. 17.1.2019

Ein Privatpilotenschein dient typischerweise der privaten Lebensführung. Ein Berufspilotenschein ist dagegen bei ernsthafter Einnahmenerzielungsabsicht (Ex-ante-Perspektive) beruflich veranlasst.

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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