Prototypen sind unkörperliche Wirtschaftsgüter (mit körperlichen Komponenten). Die Tätigkeit eines Erfinders besteht jedoch nicht in der Verwaltung von unkörperlichen Wirtschaftsgütern, sondern in der Entwicklung und im produktiven Einsatz.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

