Ertragsteuerlich selbstständige Wirtschaftsgüter von Liegenschaften fallen bei einem Verkauf nicht unter die Immo-ESt-Pflicht: Einbauküchen, Decken und Wandverkleidungen, Einfriedungen, Außenschwimmbecken, Aufschließungswege, Fahrbahnen, Platzbefestigungen, Parkplätze.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

