In dieser bulgarischen Rs (FN 1) soll der EuGH die Frage beantworten, ob ein Rechtsanwalt als Steuerpflichtiger anzusehen ist, welcher eine unentgeltliche Rechtsdienstleistung (pro bono) in einem Gerichtsverfahren erbringt, bzw dem bei Obsiegen des Verfahrens das Honorar gerichtlich zuerkannt wird, das er bei vertraglicher Vereinbarung erhalten hätte.