In diesem lediglich in französischer und portugiesischer Sprache veröffentlichten Beschluss v 5. 2. 2024 stellt der EuGH klar, dass der Preis, der in einer Rechnung an Endverbraucher ausgewiesen ist, als Bruttopreis anzusehen ist (selbst wenn auf der Rechnung fälschlicherweise ein Mehrwertsteuersatz von Null ausgewiesen wurde).