Der EuGH soll in dieser österreichischen Rs (FN 1) ua die Frage beantworten, ob eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung auch dann nicht vorliegt, wenn der Steuerpflichtige neben Leistungen an Nichtunternehmer auch gleichartige Leistungen an Steuerpflichtige erbracht hat.
Schlagwörter: