In dieser Rechtssache stellt der EuGH in seinem Urteil vom 30. 1. 2024 klar, dass ein Fehlverhalten von Arbeitnehmern nicht automatisch dem Unternehmer angelastet werden kann. So wurden gegenständlich Kassabons (über tatsächliche Verkäufe) nachträglich ohne Wissen und Zustimmung der Geschäftsführung dergestalt manipuliert, dass sich Unternehmer, die diese Rechnungen (jedoch nicht die fakturierte Ware) entgeltlich erworben haben, einen Vorsteuerabzug erschleichen konnten.