Am 16. 11. 2023 entschied der EuGH einen Fall zu einer steuerlichen Begünstigung von Veräußerungsgewinnen in Portugal, die nur für die Veräußerung von Anteilen an bestimmten kleinen Unternehmen in Anspruch genommen werden konnte, die in Portugal eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Schlagwörter: