Der EuGH soll in dieser belgischen Rs (FN 1) die Frage beantworten, ob Art 311 Abs 1 Z 1 der RL 2006/112/EG dahin auszulegen ist, dass Altfahrzeuge als Gebrauchtgegenstände iS der Bestimmung gelten, die ein Unternehmen, das Gebrauchtfahrzeuge und Autowracks verkauft, von in Art 314 der RL genannten Personen erworben hat und die "für Ersatzteile" verkauft werden sollen, ohne dass die Ersatzteile entnommen wurden.

