Der EuGH kam in seinem Urteil vom 7. 7. 2022 zu dem Ergebnis, dass Art 184 und 185 RL 2006/112/EG es zulassen, nationale Ausschlussfristen im Hinblick auf die Vornahme des Vorsteuerabzugs vorzusehen.
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Der EuGH kam in seinem Urteil vom 7. 7. 2022 zu dem Ergebnis, dass Art 184 und 185 RL 2006/112/EG es zulassen, nationale Ausschlussfristen im Hinblick auf die Vornahme des Vorsteuerabzugs vorzusehen.
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