Ein Anwalt erbringt Dienstleistungen zugunsten nicht geschäftsfähiger Erwachsener, um diese bei zivilrechtlichen Handlungen zu unterstützen (sogenannter Sachwalter). Die Ausführung dieser Dienstleistung wird zudem von einer Justizbehörde kraft Gesetzes übertragen und in bestimmten Fällen auch die Vergütung durch diese Behörde übernommen.
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