Der EuGH soll in dieser rumänischen Rs (FN 1) die Frage beantworten, ob Art 132 Abs 1 lit i iVm Art 133 und Art 134 RL 2006/112/EG dahingehend auszulegen sind, dass bestimmte nationale Bildungsdienstleistungen unter den Begriff "mit dem Schulunterricht eng verbundene Dienstleistungen" fallen, wenn diese von einer privaten Einrichtung zu kommerziellen Zwecken und ohne eine Partnerschaft mit einer Bildungseinrichtung erbracht werden.

